Projektleiter und Versuchsplaner

Sie planen Tierversuche oder fungieren als Leiter/in bzw. stellv. Leiter/in von Tierversuchsvorhaben? Dann gehören Sie entsprechend Aus- und Fortbildungsrahmen für die Umsetzung der Richtlinie 2010/63/EU zur Personengruppe b (Gestaltung von Verfahren und Projekten)*.


Sie benötigen folgende in den Modulen C1, C2, F1 vermittelten Kenntnisse und Fähigkeiten, um in Ihrer Verantwortung und leitenden Rolle in Tierversuchsvorhaben gerecht zu werden:

Core-Modul C1 - theoretische Wissensvermittlung (E-Learning)

Spezifik: Kernmodul tierartunabhängig
Inhalte: Basiswissen zu Tierversuchsvorhaben: nationale Rechtsvorschriften, ethische Fragen, Wohlergehen der Tiere, 3R (Stufe 1), Töten von Tieren (allgemein)

Core-Modul C2 - theoretische Wissensvermittlung (E-Learning)

Spezifik: Kernmodul tierartspezifisch
Inhalte: tierartspezifisches Basiswissen: Grundlagen der allgemeinen Biologie der speziellen Tierart, Pflege, Gesundheit und Haltung dieser Tierart, Erkennen von Schmerzen, Leiden und Ängsten bei der entsprechenden Tierart, Methoden zur Tötung dieser Tierart unter Vermeidung unnötiger Schmerzen

Funktions-Modul F1 - theoretische und praktische Vermittlung von Wissen und Fähigkeiten (Präsenzmodul)

Spezifik: tätigkeitsspezifisches Modul tierartspezifisch
Inhalte: tierartspezifische Kenntnisse und Fähigkeiten: Grundlagen der angewandten Biologie, minimal-invasive Verfahren ohne Anästhesie (Applikationen und Probennahmen), Tötung dieser Tierart (und Einfluss der Tötungsmethoden auf wissenschaftliche Ergebnisse)

Funktions-Modul F2 - theoretische Wissensvermittlung (E-Learning)

Spezifik: tätigkeitsspezifisches Modul tierartunabhängig
Inhalte: Vertiefendes Wissen zu Tierversuchsvorhaben: weiterführende Kenntnisse in ethischen Fragen und zum Wohlergehen von Tieren, spezifische Kenntnisse zu 3R (Stufe 2), weiterführende Kenntnisse in Projektplanung und -verwaltung (Gestalten von Verfahren und Projekten, Stufen 1 & 2), nationale und internationale Rechtsvorschriften


Haben Sie die tierartunabhängigen Kenntnisse des C1-Moduls bereist anderweitig erworben (z.B. im Rahmen Ihrer Ausbildung, Ihres Studiums oder in einem FELASA-B-Kurs), so können Sie direkt mit dem F2-Modul beginnen, um Ihre tierartunabhängigen versuchstierkundlichen Kenntnisse zu vertiefen.

Die Notwendigkeit zum Absolvieren der tierartspezifischen Module ist von Ihren versuchstierkundlichen Vorkenntnissen – bezogen auf die jeweilige Tierart - abhängig.

* Laut Aus- und Fortbildungsrahmen für die Umsetzung der Richtlinie 2010/63/EU zum Schutz der für wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tiere muss das in Tierversuche involvierte Personal entsprechend ausgebildet und geschult, ehe es eine der folgenden Tätigkeiten ausführt:
a) Durchführung von Verfahren an Tieren;
b) Gestaltung von Verfahren und Projekten;
c) Pflege von Tieren;
d) Tötung von Tieren.


Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an:

LaNiV-Veranstaltungsbüro
c/o berliner fortbildungen
Dr. Maren Kaepke
Heerstraße 18-20
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