Tierpfleger

Sie sind als Tierpfleger/Tierpflegerin in Tierversuchsvorhaben involviert und für die Pflege und Betreuung der Versuchstiere verantwortlich?
Dann gehören sie entsprechend Aus- und Fortbildungsrahmen für die Umsetzung der Richtlinie 2010/63/EU zur Personengruppe c (Pflege von Tieren)*.


Sie benötigen folgende in den Modulen C1, C2, F1 vermittelten Kenntnisse und Fähigkeiten, um in Tierversuchsvorhaben mitarbeiten zu dürfen:

Core-Modul C1 - theoretische Wissensvermittlung (E-Learning)

Spezifik: Kernmodul tierartunabhängig
Inhalte: Basiswissen zu Tierversuchsvorhaben: nationale Rechtsvorschriften, ethische Fragen, Wohlergehen der Tiere, 3R (Stufe 1), Töten von Tieren (allgemein)

Core-Modul C2 - theoretische Wissensvermittlung (E-Learning)

Spezifik: Kernmodul tierartspezifisch
Inhalte: tierartspezifisches Basiswissen: Grundlagen der allgemeinen Biologie der speziellen Tierart, Pflege, Gesundheit und Haltung dieser Tierart, Erkennen von Schmerzen, Leiden und Ängsten bei der entsprechenden Tierart, Methoden zur Tötung dieser Tierart unter Vermeidung unnötiger Schmerzen

Funktions-Modul F1 - theoretische und praktische Vermittlung von Wissen und Fähigkeiten (Präsenzmodul)

Spezifik: tätigkeitsspezifisches Modul tierartspezifisch
Inhalte: tierartspezifische Kenntnisse und Fähigkeiten: Grundlagen der angewandten Biologie und Handling der speziellen Tierart (spezielle Haltungs- und Pflegemaßnahmen, Enrichment, Umgang mit den Tieren und Fixierungsmaßnahmen)


Haben Sie die tierartunabhängigen Kenntnisse des C1-Moduls bereist anderweitig erworben (z.B. im Rahmen Ihrer Ausbildung als Tierpfleger für Klink und Forschung oder in einem FELASA-B-Kurs), so können Sie direkt mit einem für Sie relevanten tierartspezifischen C2-Modul beginnen.

Verfügen Sie nachweislich über tierartspezifische Kenntnisse (z.B. als spezialisierter Tierpfleger oder Tierpfleger-Meister) und arbeiten auch nur mit dieser- Ihnen bestens vertrauten – Tierart in Tierversuchen, so ist für Sie primäre das Modul C1 relevant.

* Laut Aus- und Fortbildungsrahmen für die Umsetzung der Richtlinie 2010/63/EU zum Schutz der für wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tiere muss das in Tierversuche involvierte Personal entsprechend ausgebildet und geschult, ehe es eine der folgenden Tätigkeiten ausführt:
a) Durchführung von Verfahren an Tieren;
b) Gestaltung von Verfahren und Projekten;
c) Pflege von Tieren;
d) Tötung von Tieren.


Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an:

LaNiV-Veranstaltungsbüro
c/o berliner fortbildungen
Dr. Maren Kaepke
Heerstraße 18-20
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